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Satzung

Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen „Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V." und ist eine Traditionsgemeinschaft des Aeroclub Selb/Rehau e.V. und des Aeroclub Helmbrechts e.V. Er ist dem Luftsportverband Bayern e.V. und dem Deutschen Aero-Club e.V. angeschlossen. Der Sitz befindet sich auf dem Sonderlandeplatz Ottengrüner Heide, 95233 Helmbrechts, Ottengrüner Heide 1 (Vereinsregister Hof, VR 670). Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 2 Ziel und Zweck des Vereins

  • Verfolgung gemeinnütziger Zwecke gemäß Abgabenordnung
  • Zusammenschluss von Luftsportinteressierten ohne politische, militärische, konfessionelle oder gewerbliche Betätigung
  • Förderung des Luftsports und der Jugendausbildung
  • Ausbildung verantwortlicher Luftfahrzeugführer und flugsportliche Übungen, besonders Segelflug
  • Selbstlose, gemeinnützige Tätigkeit; Mittelverwendung nur für satzungsgemäße Zwecke
  • Verbot unverhältnismäßig hoher Vergütungen

§ 3 Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus:

  • Ordentlichen Mitgliedern
  • Außerordentlichen Mitgliedern
  • Ehrenmitgliedern

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

  • Ordentliche Mitglieder: praktisch tätige Personen im Sinne des § 2
  • Außerordentliche Mitglieder: Zweck und Ziele fördernde Personen
  • Ehrenmitglieder: besondere Verdienste um den Verein (Beschluss der Mitgliederversammlung), gleiche Rechte wie ordentliche Mitglieder, beitragsfrei
  • Automatische Mitgliedschaft beim Luftsportverband Bayern e.V. und Deutschen Aero-Club e.V.
  • Aufnahmeantrag an den Vorstand; Einspruch bei Ablehnung möglich
  • Tag der Beitrittserklärung gilt als Aufnahmetag

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

Die Zugehörigkeit erlischt durch:

  • Austrittserklärung
  • Vereinsauflösung oder Tod des Mitglieds
  • Liquidation des Vereins
  • Ausschluss

Bei Beendigung erlöschen alle Ansprüche. Rückgewähr von Beiträgen und Leistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Rückständige Forderungen des Vereins bleiben bestehen.

§ 6 Austritt

Der schriftliche Austritt ist mit sofortiger Wirkung zulässig.

§ 7 Ausschluss

Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es:

  • Das Ansehen oder die Interessen des Vereins, LVB oder DAeC schädigt oder gegen Satzungen und Bestimmungen verstößt
  • Trotz dreimaliger Mahnung (letzte mittels Einschreiben) fällige Zahlungen nicht leistet

Der Ausschließungsbeschluss wird dem Mitglied per Einschreiben mitgeteilt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von 4 Wochen schriftlich Berufung eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung muss den Ausschluss mit 2/3-Mehrheit bestätigen. Der Vorstandsbeschluss hat bis zur Entscheidung vorläufige Gültigkeit.

§ 8 Beitrag und Gebühren

Jedes Mitglied (außer Ehrenmitgliedern) zahlt einen Beitrag. Höhe und Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Eine Gebührenordnung regelt weitere Gebühren.

§ 9 Organe des Vereins

  • Vorstand
  • Erweiterter Vorstand
  • Mitgliederversammlung

§ 10 Vorstand

Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus:

  • Präsident
  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Schatzmeister

Die Amtsdauer beträgt drei Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Einzelne Vorstandsmitglieder vertreten bis 15.000,00 €; darüber hinaus vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§ 11 Rechtsgeschäfte

Die Vorstandsvollmacht ist beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB). Für Erwerb, Verkauf, Belastung und sonstige Verfügungen über Grundstücke sowie für Kreditaufnahmen über 40.000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

§ 12 Erweiterter Vorstand

Besteht aus:

  • Schriftführer
  • Jugendleiter
  • Sportleiter
  • Ausbildungsleiter
  • Werkstattleiter

Wahl durch Mitgliederversammlung. Ausbildungs- und Werkstattleiter werden vom Vorstand bestimmt und entlastet.

§ 13 Aufwandsentschädigung

Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand und erweiterte Vorstand kann sich im Rahmen der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) eine Vergütung gewähren.

§ 14 Sachbearbeiter

Der Vorstand kann für bestimmte Arbeitsgebiete besondere Sachbearbeiter einsetzen.

§ 15 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Einladung erfolgt mindestens 4 Wochen vorher schriftlich (außerordentliche Versammlung: 8 Tage). Sie verhandelt über Vorstandsberichte, erteilt gegebenenfalls Entlastung und beschließt über Tagesordnungspunkte und schriftliche Anträge (bis 14 Tage vor der Versammlung eingereicht). Ein Protokoll wird vom Versammlungsleiter und Schriftführer unterzeichnet.

§ 16 Abstimmungen

Jedes anwesende Mitglied ab 14 Jahren hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit über:

  • Wahl und Entlastung von Vorstand und erweitertem Vorstand
  • Beiträge und Gebühren
  • Sonstige Beschlüsse

Satzungsänderungen, Mitgliedsausschlüsse und Vorstandsabberufung benötigen 2/3-Mehrheit. Für die Vereinsauflösung sind mindestens 75 % der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich; bei Nichtquorum beschließt eine weitere Versammlung (frühestens 4 Wochen später) mit den anwesenden Mitgliedern. Der Auflösungsbeschluss benötigt in beiden Versammlungen 90 %-Mehrheit. Geheime Wahl kann auf Forderung eines Versammlungsteilnehmers stattfinden.

§ 17 Kassenprüfung

Zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Rechnungsprüfer (keine Vorstandsmitglieder) überwachen die Kassenführung. Mindestens eine jährliche Überprüfung ist erforderlich; der Bericht erfolgt in der Jahreshauptversammlung.

§ 18 Vermögen

Das Gesamtvermögen verfällt bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke an den Luftsportverband Bayern e.V. (Prinzregentenstr. 120, 81677 München) zur Luftsportförderung. Bei Vereinsauflösung können Vermögenswerte bis zur Höhe eingebrachter Werte an Einzelpersonen zurückgewährt werden.

§ 19 Gewinne

Etwaige Gewinne werden nur satzungsgemäß verwendet. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln.

§ 20 Gültigkeit

Diese Satzung tritt am 08.04.2017 (Tag der Annahme durch die Mitgliederversammlung) in Kraft.