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Jugendordnung

Luftsportjugend im Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V.

§ 1 Name

Die Jugendgruppe trägt die Bezeichnung „Luftsportjugend im Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V." und ist in den Hauptverein sowie dessen Dachverbände integriert.

§ 2 Mitglieder

Die Mitgliedschaft umfasst Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre sowie im Jugendbereich gewählte Erwachsene des Vereins.

§ 3 Selbständigkeit

Die Jugendgruppe verwaltet sich eigenständig innerhalb der geltenden Vereinsbestimmungen und erlässt ihre eigene Ordnung.

§ 4 Zweck und Ziel

Die Gruppe verfolgt die Vereinsziele sowie folgende spezifische Aufgaben:

  • Jugendpflege-Veranstaltungen
  • Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben
  • Förderung von Verantwortungsübernahme
  • Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendorganisationen
  • Ausbildung von Jugendleitern

§ 5 Organe

  • Jugendversammlung
  • Jugendleitung

§ 6 Jugendversammlung

Die Jugendversammlung ist das höchste Entscheidungsorgan und tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Zu ihren Zuständigkeiten gehören Ordnungsbeschlüsse, die Wahl des Jugendleiters und seines Stellvertreters sowie Haushaltsentscheidungen.

§ 7 Jugendleitung

Die Jugendleitung besteht aus dem Jugendleiter, seinem Stellvertreter und Fachreferenten. Die Amtszeit folgt den Satzungsbestimmungen des Hauptvereins.

§ 8 Jugendleiter

Wählbar ab 18 Jahren. Der Jugendleiter ist Mitglied des erweiterten Vorstands mit Stimmrecht und kann Aufgaben delegieren.

§ 9 Rechnungswesen

Eine separate Kassenführung ist erforderlich. Zahlungen laufen über die Vereinskonten. Der Jugendleiter trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Dokumentation.

§ 10 Beschlussfassung

Änderungen dieser Ordnung erfordern eine Jugendversammlung mit mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten sowie die Bestätigung durch den Gesamtvorstand.

§ 11 Schlussbestimmungen

Die Jugendgruppe erkennt die Vereinssatzung und die Bestimmungen der Dachverbände an.