§ 1 Name
Die Jugendgruppe trägt die Bezeichnung „Luftsportjugend im Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V." und ist in den Hauptverein sowie dessen Dachverbände integriert.
§ 2 Mitglieder
Die Mitgliedschaft umfasst Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre sowie im Jugendbereich gewählte Erwachsene des Vereins.
§ 3 Selbständigkeit
Die Jugendgruppe verwaltet sich eigenständig innerhalb der geltenden Vereinsbestimmungen und erlässt ihre eigene Ordnung.
§ 4 Zweck und Ziel
Die Gruppe verfolgt die Vereinsziele sowie folgende spezifische Aufgaben:
- Jugendpflege-Veranstaltungen
- Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben
- Förderung von Verantwortungsübernahme
- Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendorganisationen
- Ausbildung von Jugendleitern
§ 5 Organe
- Jugendversammlung
- Jugendleitung
§ 6 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung ist das höchste Entscheidungsorgan und tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Zu ihren Zuständigkeiten gehören Ordnungsbeschlüsse, die Wahl des Jugendleiters und seines Stellvertreters sowie Haushaltsentscheidungen.
§ 7 Jugendleitung
Die Jugendleitung besteht aus dem Jugendleiter, seinem Stellvertreter und Fachreferenten. Die Amtszeit folgt den Satzungsbestimmungen des Hauptvereins.
§ 8 Jugendleiter
Wählbar ab 18 Jahren. Der Jugendleiter ist Mitglied des erweiterten Vorstands mit Stimmrecht und kann Aufgaben delegieren.
§ 9 Rechnungswesen
Eine separate Kassenführung ist erforderlich. Zahlungen laufen über die Vereinskonten. Der Jugendleiter trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Dokumentation.
§ 10 Beschlussfassung
Änderungen dieser Ordnung erfordern eine Jugendversammlung mit mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten sowie die Bestätigung durch den Gesamtvorstand.
§ 11 Schlussbestimmungen
Die Jugendgruppe erkennt die Vereinssatzung und die Bestimmungen der Dachverbände an.
