Jugendordnung des Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V.

 

§ 1 Name

Die Jugendgruppe führt den Namen LUFTSPORTJUGEND IM SEGELFLUGZENTRUM OTTENGRÜNER HEIDE E.V. Sie ist Bestandteil des Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V. und somit Mitglied in dessen Dachverbänden bzw. deren Jugendorganisationen.

§ 2 Mitglieder

Mitglieder der Jugendgruppe sind alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen des Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sowie alle im Jugendbereich gewählten Erwachsenen des Vereins.

§ 3 Selbständigkeit

Die Jugendgruppe führt und verwaltet sich im Rahmen von Vereinssatzung, Geschäftsordnung und Jugendordnung selbständig. Hierfür gibt sie sich eine Jugendordnung, die die besondere Ausbildung und Förderung Jugendlicher nach § 2 c der Satzung sicherstellt.

§ 4 Zweck und Ziel

Die Jugendgruppe verfolgt alle Ziele des Vereins nach § 2 der Satzung und zusätzlich folgende Aufgaben:

  • Organisation und Besuch von Veranstaltungen, die der Jugendpflege dienen
  • Veranstaltungen und Besuch von nationalen und internationalen Wettbewerben und Jugendlagern zur
    Förderung des Jugendaustausches und der Jugendverständigung
  • Förderung der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung innerhalb des Vereins und der Dachverbände
  • Zusammenarbeit mit Schule, Eltern sowie den diversen Jugendorganisationen
  • Aus- und Fortbildung von Jugendleitern

 

§ 5 Organe der Jugendgruppe

a) die Jugendversammlung
b) die Jugendleitung

§ 6 Die Jugendversammlung

Die Jugendversammlung ist das oberste entscheidende Organ der Jugendgruppe und findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten der Jugendgruppe.

Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beschlußfassung über die Jugendordnung
  • Wahl des Jugendleiters, seines Stellvertreters und anderer Organe der Jugendgruppe
  • Festlegung von Richtlinien für die Tätigkeiten dieser Personen
  • Entgegennahme von Berichten
  • Entgegennahme des Kassenberichtes und Entlastung der Jugendleitung
  • Beschlußfassung über den Jugendhaushalt
  • Beschlußfassung über vorliegende Anträge

 

§ 7 Die Jugendleitung

Die Jugendleitung besteht aus dem Jugendleiter, dem stellvertretenden Jugendleiter, sowie den Fachreferenten, wenn diese benannt. Sie erfüllt ihre Aufgaben nach § 3 der Jugendordnung und Beschlüssen der Jugendversammlung.

Sitzungen, Wahl und Amtszeit erfolgen entsprechend § 10 in Verbindung mit § 12 der Satzung.

§ 8 Der Jugendleiter

Der Jugendleiter erfüllt seine Aufgaben nach § 3 der Jugendordnung

Er ist Mitglied des erweiterten Vorstands mit Sitz und Stimme.

Der Jugendleiter kann seine Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich delegieren.

Als Jugendleiter ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wählbar.

§ 9 Rechnungswesen

Die Selbständigkeit der Jugendgruppe nach § 3 trifft insbesondere auf die ihr zufließenden Finanzmittel (z.B. Zuschüsse, Spenden speziell für die Jugendarbeit und Zuwendungen aus dem Zentralhaushalt) zu. Über den Haushaltsplan entscheidet die Jugendgruppe unter Beachtung der geltenden Bestimmungen. Jeglicher Zahlungsverkehr ist über die Konten und im Namen des Vereins zu führen. Es muß aber in jedem Fall eine gesonderte Kassen- und Belegführung für die Jugendgruppe vorhanden sein. Diese ist dem Vorstand, den Revisoren, sowie den Behörden und Organisationen, die Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung, auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.

Für den ordnungsgemäßen Nachweis ist der Jugendleiter verantwortlich.

§ 10 Beschlußfassung und Änderung

Beschlußfassung und Änderung können nur auf einer Jugendversammlung erfolgen. Die Änderung der Jugendordnung muß Bestandteil der Tagesordnung der Versammlung sein, mit der zu ihr eingeladen wurde. Sie bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten und muß vom Gesamtvorstand des Vereins bestätigt.

Redaktionelle Änderungen aufgrund von Satzungsänderungen können vom Gesamtvorstand beschlossen werden.

§ 11 Schlußbestimmungen

Die Luftsportjugend im Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V. erkennt deren Satzung sowie die Bestimmungen der Dachverbände an.
Diese Jugendordnung wurde auf der Jugendversammlung des Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V. beschlossen und vom Gesamtvorstand bestätigt.

 

 

 

 

 

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