§ 1 Name
Die Jugendgruppe führt den Namen LUFTSPORTJUGEND IM SEGELFLUGZENTRUM OTTENGRÜNER HEIDE E.V. Sie ist Bestandteil des Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V. und somit Mitglied in dessen Dachverbänden bzw. deren Jugendorganisationen.
§ 2 Mitglieder
Mitglieder der Jugendgruppe sind alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen des Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sowie alle im Jugendbereich gewählten Erwachsenen des Vereins.
§ 3 Selbständigkeit
Die Jugendgruppe führt und verwaltet sich im Rahmen von Vereinssatzung, Geschäftsordnung und Jugendordnung selbständig. Hierfür gibt sie sich eine Jugendordnung, die die besondere Ausbildung und Förderung Jugendlicher nach § 2 c der Satzung sicherstellt.
§ 4 Zweck und Ziel
Die Jugendgruppe verfolgt alle Ziele des Vereins nach § 2 der Satzung und zusätzlich folgende Aufgaben:
§ 5 Organe der Jugendgruppe
a) die Jugendversammlung b) die Jugendleitung
§ 6 Die Jugendversammlung
Die Jugendversammlung ist das oberste entscheidende Organ der Jugendgruppe und findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten der Jugendgruppe.
Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
§ 7 Die Jugendleitung
Die Jugendleitung besteht aus dem Jugendleiter, dem stellvertretenden Jugendleiter, sowie den Fachreferenten, wenn diese benannt. Sie erfüllt ihre Aufgaben nach § 3 der Jugendordnung und Beschlüssen der Jugendversammlung.
Sitzungen, Wahl und Amtszeit erfolgen entsprechend § 10 in Verbindung mit § 12 der Satzung.
§ 8 Der Jugendleiter
Der Jugendleiter erfüllt seine Aufgaben nach § 3 der Jugendordnung
Er ist Mitglied des erweiterten Vorstands mit Sitz und Stimme.
Der Jugendleiter kann seine Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich delegieren.
Als Jugendleiter ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wählbar.
§ 9 Rechnungswesen
Die Selbständigkeit der Jugendgruppe nach § 3 trifft insbesondere auf die ihr zufließenden Finanzmittel (z.B. Zuschüsse, Spenden speziell für die Jugendarbeit und Zuwendungen aus dem Zentralhaushalt) zu. Über den Haushaltsplan entscheidet die Jugendgruppe unter Beachtung der geltenden Bestimmungen. Jeglicher Zahlungsverkehr ist über die Konten und im Namen des Vereins zu führen. Es muß aber in jedem Fall eine gesonderte Kassen- und Belegführung für die Jugendgruppe vorhanden sein. Diese ist dem Vorstand, den Revisoren, sowie den Behörden und Organisationen, die Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung, auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
Für den ordnungsgemäßen Nachweis ist der Jugendleiter verantwortlich.
§ 10 Beschlußfassung und Änderung
Beschlußfassung und Änderung können nur auf einer Jugendversammlung erfolgen. Die Änderung der Jugendordnung muß Bestandteil der Tagesordnung der Versammlung sein, mit der zu ihr eingeladen wurde. Sie bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten und muß vom Gesamtvorstand des Vereins bestätigt.
Redaktionelle Änderungen aufgrund von Satzungsänderungen können vom Gesamtvorstand beschlossen werden.
§ 11 Schlußbestimmungen
Die Luftsportjugend im Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V. erkennt deren Satzung sowie die Bestimmungen der Dachverbände an. Diese Jugendordnung wurde auf der Jugendversammlung des Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V. beschlossen und vom Gesamtvorstand bestätigt.
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