Flugplatz: Betreten durch Unbefugte verboten

 

 

 

Anlässlich einer Pressemitteilung der Vorstandschaft des SFZ Ottengrüner Heide e.V. vom 23.04.2015:

 

 

In jüngster Vergangenheit wurden wiederholt Personen auf dem Gelände des Flugplatzes Ottengrüner Heide bei Helmbrechts gesehen. Schon luftverkehrsrechtlich ist das unbefugte Betreten eines Flugplatzgeländes verboten. „Dies dient nicht nur unserer Sicherheit und der anderer Luftverkehrsteilnehmer“ erläutert Ralf Kaußler, Vorsitzender des Segelflugzentrums Ottengrüner Heide, „sondern dient letztlich auch dem Schutz unwissender Passanten“. Entgegen großer Verkehrsflughäfen sind viele regionale Flugplätze nicht umzäunt oder besonders gesichert. „Dies lädt viele Spaziergänger dazu ein, mal einen Abstecher auf das Gelände zu unternehmen, ihren Hund ohne Leine zu führen oder dergleichen“ berichtet Kaußler. „Wir begrüßen selbst das offene Gelände und freuen uns über jeden Besucher, der zu uns kommt. Nur mussten wir zuletzt Personen die sich unberechtigt mit ihren Kraftfahrzeugen auf der Landebahn bewegten, antreffen.“

 

Aus diesem Grunde veröffentliche der Verein nun eine Pressemitteilung. Wie Kaußler erklärt, ist der Flugplatz bei Helmbrechts zu unregelmäßigen Zeiten aktiv. Dies bedeutet, dass auch unter der Woche stets mit startenden oder landenden Flugzeugen zu rechnen ist. „Während ein Motorflugzeug vielleicht noch einmal durchstarten kann, um größeren Schaden zu vermeiden, hat ein Segelflugzeug diese Option nicht.“ Zudem seien Segelflugzeuge im Landeanflug nicht nur schwer optisch zu erkennen, sondern auch akustisch erst sehr spät wahrnehmbar, was oftmals unterschätzt wird. „Wer sich trotzdem ohne Erlaubnis der Vorstandschaft des SFZ auf der Landebahn aufhält, handelt

nicht nur widerrechtlich, sondern begibt sich auch in ernsthafte Gefahr!“ heißt es in der Mitteilung.

 

Für Besucher gibt es einen Parkplatz am Hauptgebäude des Helmbrechtser Flugplatzes über welchen der Zutritt zur Besucherterrasse möglich ist. Hier bietet der Verein Sitzgelegenheiten und lädt zu einer informativen Einkehr.

Der Verein SFZ Ottengrüner Heide sowie die Nachbarvereine bitten jedoch ausdrücklich darum, in der Nähe des Flugplatzgeländes Hunde stets angeleint zu lassen, die öffentlichen Wege nicht zu verlassen, Schranken oder andere Absperrungen nicht zu passieren und Anweisungen durch Luftfahrtpersonal Folge zu leisten.

„Es geht nicht darum, unser Hausrecht polizeilich durchsetzen zu müssen“ erklärt Kaußler, „es geht vor allem um den Schutz Unbeteiligter und deren Haustiere, denen die Gefahren nicht bekannt sind. Gleichfalls wollen wir als Verein und Flugplatzhalter die Sicherheit der Luftverkehrsteilnehmer gewährleisten“.

 

Auch rechtlich ist das unbefugte Betreten oder Befahren von Flugplätzen kein Kavaliersdelikt. So stellt dies neben einem Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) meist auch einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB) dar, was mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.

„Im schlimmsten Fall geht es aber um Menschenleben“ unterstreicht Kaußler seine Bitte. „Natürlich sind Spaziergänger weiterhin herzlich eingeladen uns zu besuchen.“

 

 

Nicht umsonst sperrt eine Schranke die Zufahrt und weisen Schilder auf das Flugplatzgelände hin. Kaußler warnt vor Gefahren durch das unbefugte Betreten von Flugplätzen.

 

 

 

 

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